Apothekenrecht / Pharmazeutisches Recht
Heimversorgungs- und Betreuungsvertrag nach §12a des Apothekengesetzes
Satz à 5 Stück
Artikel-Nr 121100070
| EUR | 13,50 |
| sFr* | 18,90 |
| Preise jeweils inklusive MwSt. | |
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Abstract
Nach §12a des Apothekengesetzes in der Fassung vom 21. August 2002(BGBI I S.3352)
Am 28. August 2003 tritt die Verpflichtung für öffentliche Apotheken in Kraft, zur Versorgung von Heimbewohnern mit den Heimträgern Versorgungsverträge im Sinne des dann geltenden § 12a Apothekengesetz abzuschließen.
Somit stellen Apotheken die Arzneimittelversorgung von Alten- und Pflegeheimen auf der Grundlage eines Heimversorgungsvertrages sicher.
Satz à 5 Stück.
2012.
Fünffache Ausfertigung
Deutscher Apotheker Verlag